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Einkommensteuer | Eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR kein Arbeitslohn
Nach dem führt die eigene Berufshaftpflichtversicherung einer Rechtsanwalts-GbR nicht zu Arbeitslohn bei den angestellten Rechtsanwälten.
Das vom BFH aufgehobene Urteil des Finanzgerichts ist ohne eigenständige Begründung ergangen. Gemäß § 105 Abs. 5 FGO verwies es nur auf die „zutreffenden Ausführungen des Beklagten in dessen Einspruchsentscheidung“. Das Finanzgericht hatte sich wohl auf das (BStBl 2007 II S. 892) bezogen, wonach die Übernahme der Beiträge zur Berufshaftpflichtversicherung einer angestellten Rechtsanwältin durch den Arbeitgeber zu Arbeitslohn führt, weil diese gem. § 51 BRAO zum Abschluss der Versicherung verpflichtet ist und deshalb ein überwiegend eigenbetriebliches Interesse des Arbeitgebers ausscheidet. Zum Zeitpunkt seiner ...BStBl 2016 II S. 303