BMF - IV C 1 -S 1980-1/14/10001: 027 BStBl 2016 I S. 464

Investmentsteuergesetz (InvStG); Verlängerung des Bestandsschutzes für Investmentvermögen im Sinne des InvStG in der am geltenden Fassung und Verlängerung der Übergangsregelung nach Rz. 297 des –/ – 2009/0539739 – (BStBl 2009 I S. 931) – in der Fassung des -/- 2014/0448020 (BStBl 2014 I S. 857) 

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird im Vorgriff auf eine gesetzliche Regelung im Investmentsteuerreformgesetz der Bestandsschutz nach § 22 Absatz 2 Satz 1 InvStG für Investmentvermögen im Sinne des Investmentsteuergesetzes in der am geltenden Fassung bis zum verlängert.

Rz. 297 des (BStBl 2009 I S. 931) – in der Fassung des -/- 2014/0448020 (BStBl 2014 I S. 857) – wird wie folgt geändert:

„Soweit ein ausländisches Investmentvermögen nach dem Rundschreiben 14/2008 (WA) der BaFin vom abweichend von der bis dahin praktizierten Vorgehensweise kein ausländisches Investmentvermögen mehr wäre, wird es für die Anwendung des InvStG bis zum auch weiterhin als ausländisches Investmentvermögen eingestuft, wenn es die Besteuerungsgrundlagen veröffentlicht hat und auch weiterhin veröffentlicht oder dem BZSt eine entsprechende Mitteilung gemacht und später keine gegenteilige Mitteilung gemacht hat und die Anwendung des § 6 InvStG unabhängig von der Veröffentlichung ausgeschlossen ist.

Das im Bundessteuerblatt 2009 Teil I Seite 931 veröffentlichte o. g. wird insoweit geändert. Das im Bundessteuerblatt 2014 I S. 857, veröffentlichte o. g. wird aufgehoben.

BMF v. - IV C 1 -S 1980-1/14/10001: 027


Fundstelle(n):
BStBl 2016 I Seite 464
DB 2016 S. 863 Nr. 15
DStR 2016 S. 873 Nr. 15
DStZ 2016 S. 351 Nr. 10
EStB 2016 S. 185 Nr. 5
NWB-EV 2016 S. 156 Nr. 5
NAAAF-71117