Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 99 Ermächtigung
Literatur: Myßen/Pieper, Die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung, NWB 2003, 1993.
Allgemeine Erläuterungen
1Aufgrund der in § 99 Abs. 2 EStG enthaltenen Ermächtigung ist die Altersvorsorge-Durchführungsverordnung erlassen worden, betreffend die organisatorische Durchführung des Zulageverfahrens, die verschiedenen Dokumentationspflichten der Anbieter, das Datenaustauschverfahren nach § 91 EStG und die Mitteilungspflichten des Anbieters gegenüber dem Zulageberechtigten (§ 22 Nr. 5 Satz 7 und § 92 EStG).