Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 95 Sonderfälle der Rückzahlung
BStBl 2013 I 1022; BStBl 2014 I 97.
Literatur: Myßen/Fischer, Steuerlich geförderte private Altersvorsorge und betriebliche Altersversorgung, NWB 2010, 2050; dies., Umsetzung des EuGH-Urteils zur Riester-Rente durch das EU-Umsetzungsgesetz, FR 2010, 462.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Grundsätzlich stellt auch der Wegzug ins Ausland eine schädliche Verwendung dar, da die mit der Förderung korrespondierende nachgelagerte Besteuerung vereitelt wird, wenn der Zulageberechtigte durch Verlegung seines Wohnsitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland nicht mehr der inländischen Besteuerung unterliegt. Im Einklang mit EU-Recht sieht die Vorschrift daher in der Verlagerung des Wohnsitzes oder des gewöhnlichen Aufenthalts außerhalb des EU-/EWR-Raums eine schädliche Verwendung vor.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die ursprüngliche Gesetzesfassung des AVmG v. sah für den Fall der Beendigung der unbeschränkten Steuerpflicht die Rückforderung der Förderung vor, die auf Antrag gestundet werden konnte.
3Da der EuGH dies als unvereinbar mit der Freizüg...