Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 85 Kinderzulage
BStBl 2013 I 1022; BStBl 2014 I 97.
Literatur: Risthaus, Förderung der selbstgenutzten Wohnimmobilie durch das Eigenheimrentengesetz – Ein Beitrag zur Erhöhung des Verbreitungsgrads der geförderten Altersvorsorge, DB 2008, Beil 6, 9 ff.; Myßen/Fischer, Grundzüge der Riester-Förderung – Wohnriester, schädliche Verwendung und verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen, NWB 2011, 4304; Wagner-Jung in Uckermann/Fuhrmanns/Ostermayer/Doetsch, Das Recht der betrieblichen Altersversorgung, Kapitel 11, 1. Aufl. 2014.
Allgemeine Erläuterungen
1Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Gesetz zur Anpassung steuerlicher Regelungen an die Rechtsprechung des : Aufnahme einer Zuordnungsregelung in § 85 Abs. 5 Satz 2 EStG für die Kinderzulage bei Lebenspartnerschaften.
2Tatbestandsvoraussetzungen: Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind, für das dem Zulageberechtigten Kindergeld ausgezahlt wird (i. S. d. § 64 EStG) , jährlich 185 €. Für jedes nach dem geborene Kind erhöht sich die Zulage auf 300 €. Die Zulage wird nur einmal je Kind gewährt. Die Zulage wird nur für Altersvorsorgebeiträge (§ 82 EStG) zugunsten eines nach §...