Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 76a (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift regelte den Schutz des Kindergeldes gegenüber Konto- und Bargeldpfändungen. Innerhalb einer Schonfrist von 14 Tagen seit der Gutschrift des Kindergeldes auf dem Konto des Kindergeldberechtigten oder des Kindes war das Kontoguthaben in Höhe des Kindergeldbetrags unpfändbar. Das Kreditinstitut war dem Pfändungsschuldner innerhalb der Schonfrist von 14 Tagen zur Leistung aus dem unpfändbaren Guthaben jedoch nur insoweit verpflichtet, als die Voraussetzungen der Unpfändbarkeit vom Pfändungsschuldner nachgewiesen wurden oder dem Kreditinstitut anderweitig bekannt geworden waren. Nach Ablauf der Schonfrist war das Kontoguthaben insoweit nicht der Pfändung unterworfen, als es dem unpfändbaren Teil des Kindergeldes für die Zeit von der Pfändung bis zum nächsten Zahlungstermin entsprach. Bargeld war gegenüber Pfändungen durch den Gerichtsvollzieher in gleicher Weise dem erweiterten Pfändungsschutz unterworfen wie ein Kontoguthaben.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift wurde durch Art. 2 Nr. 7 Art. 8 des Gesetzes zur Anspruchsberechtigung von...