Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 68 Besondere Mitwirkungspflichten
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG).
Literatur: Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2016, Rn. 906 ff.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, Grundlagen, NWB DokID: NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt die besonderen Mitwirkungspflichten aller am Kindergeldverfahren Beteiligter.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Die Vorschrift wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG aufgenommen.
3Geltungsbereich: Zum sachlichen und persönlichen Geltungsbereich s. KKB/Hillmoth, § 31 EStG Rn. 6.
4Verhältnis zu anderen Vorschriften: Die AO-Vorschriften über die Mitwirkungspflichten sind nicht ohne Weiteres auf die Kindergeldregelungen anzuwenden. Verstöße gegen die sich aus § 68 EStG ergebende Mitteilungspflicht können eine Straftat oder eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
5–7(Einstweilen frei)