Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 65 Andere Leistungen für Kinder
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG), BStBl 2015 I 584.
Literatur: Bering/Friedenberger, Änderungen beim Kindergeld im Schatten der aktuellen Zuwanderungsdebatte, NWB 2014, 3532; Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2016, Rn. 780 ff.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, Grundlagen, NWB DokID: NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt das Verhältnis des Kindergeldes zu anderen kindbezogenen Leistungen. § 65 Abs. 1 EStG sieht den Ausschluss von Kindergeld vor, wenn andere kindbezogene Leistungen erbracht werden. § 65 Abs. 2 EStG sieht ein Teilkindergeld vor, wenn die Leistungen nach § 65 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG das Kindergeld nach § 66 EStG unterschreiten. Die Regelung soll Doppelförderungen vermeiden.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 65 EStG wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG eingefügt. Mit dem AmtshilfeRLUmsG v. wurde zuletzt in Abs. 1 Satz 3 der bisherige Verweis auf „§ 28 Nr. 1 SGB III“ durch einen Verweis auf „§ 28 Abs. 1 Nr. 1 SGB III“ und der Begriff „Europäische Ge...