Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
§ 64 Zusammentreffen mehrerer Ansprüche
Dienstanweisung zum Kindergeld nach dem Einkommensteuergesetz (DA-KG), BStBl 2015 I 584.
Literatur: Hillmoth, Kinder im Steuerrecht, Herne 2016, Rn. 690 ff.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Hillmoth, Kindergeld, Kinderfreibetrag und andere kindbedingte Steuervergünstigungen, Grundlagen, NWB DokID: NWB QAAAE-52191.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Die Vorschrift regelt das Zusammentreffen mehrerer Ansprüche. Das steuerliche Kindergeld wird nur an einen Elternteil gezahlt. Dabei bestimmen die Abs. 2 und 3, an wen das Kindergeld gezahlt wird, wenn mehrere Personen die Anspruchsberechtigung für dasselbe Kind erfüllen. Der Gesetzgeber hat sich maßgeblich vom Obhutsprinzip leiten lassen. Das Kindergeld soll dem gezahlt werden, der am meisten mit dem Kindesunterhalt belastet ist. Das ist nach allgemeiner Lebenserfahrung derjenige Berechtigte, der das Kind in seiner Obhut hat, es also betreut, erzieht und versorgt.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 64 EStG wurde im Zusammenhang mit der Neuregelung der einkommensteuerrechtlichen Kindergeldvorschriften ab 1996 in das EStG eingefügt. Die Neufassung des § 64 Abs....