Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 59 (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen zu § 59 EStG a. F.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 59 EStG a. F. regelte die Überleitung des Lohnsteuerabzugs für Arbeitnehmer und Arbeitgeber im sog. Beitrittsgebiet für das Kalenderjahr 1991. Die Vorschrift war durch Zeitablauf überholt.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift wurde zusammen mit den §§ 56 bis 58 EStG durch das EinigungsvertragsG i. V. m. Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 16 Buchst, k des Einigungsvertrags v. angefügt und durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) aufgehoben.