Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 56 Sondervorschriften für Steuerpflichtige in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
BStBl 1991 I 977, betr. degressive AfA für bewegliche Wirtschaftsgüter im Beitrittsgebiet; DB 1993, 1162, betr. Ermittlung der AfA für Gebäude im Beitrittsgebiet bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.
Literatur: G. Fischer, Sonderregelungen im Einkommensteuerrecht, NWB-DDR Fach 3, 41 (1/1991).
Allgemeine Erläuterungen
1Rechtsentwicklung: Die Vorschrift wurde durch EinigungsvertragsG v. gemeinsam mit den §§ 57 und 58 EStG, sowie dem inzwischen aufgehobenen § 59 EStG durch das EinigungsvertragsG v. i. V. m. Anlage I Kap. IV Sachgebiet B Abschn. II Nr. 16 Buchst. k des Einigungsvertrags v. in das EStG eingefügt.
2Durch Zeitablauf überholte Regelung: Die Vorschrift betrifft allein den VZ 1990. Sie ist daher durch Zeitablauf überholt und sollte ebenso aufgehoben werden, wie die Regelung in § 56 Nr. 2 EStG a. F. Diese Vorschrift zur Nichtanwendung der Anwendungsvorschriften und Übergangsregelungen im Beitrittsgebiet für VZ oder Wj. vor 1991 wurde bereits durch StBereinG 1999 v. aufgehoben.
3Inhalt und Bedeutung der Regelung: Während die durch ÄndStReformG 1990 v. eingeführte degressive AfA für Woh...