Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 54 (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen zu § 54 EStG a. F.
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Mit der letzten Fassung des § 54 EStG a. F. wurde der nach der reinen Kindergeldlösung (1975 bis 1985) durch HBeglG 1983 wiedereingeführte sog. kleine Kinderfreibetrag rückwirkend für die VZ 1983 bis 1985 angehoben.
Davor galten ältere Fassungen des § 54 EStG, die zunächst Sondervorschriften für Wohngebäude (§ 54 EStG 1965 bis 1983) und danach Sonderregelungen für den Abzug von Unterhaltsaufwendungen nach § 33a Abs. 1 für die VZ 1971 bis 1974 (§ 54 EStG 1965 bis 1983) enthielten.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift wurde in der zuletzt geltenden Fassung durch das StÄndG 1991 eingeführt und durch das Missbrauchsbekämpfungs- und Steuerbereinigungsgesetz (StMBG) wieder aufgehoben.