Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
R 50a.1 EStR; H 50a.2 EStH; Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nummer 3 EStG 1990/1997 und § 50a Abs. 1 Nummer 3 EStG; Entscheidung des , BStBl 2014 II S. 513, BStBl 2014 I 887; Steuerabzug gemäß § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen, BStBl 2010 I 1350; Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG, die beschränkt Steuerpflichtigen zufließen; hier: Entlastung von den deutschen Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen - DBA - nach einem vereinfachten Verfahren („Kontrollmeldeverfahren“), BStBl 1994 I 4.
Literatur: Cordewener/Grams/Molenaar, Neues aus Luxemburg zur Abzugsbesteuerung nach § 50a EStG – Erste Erkenntnisse aus dem , FKP Scorpio Konzertproduktion GmbH, IStR 2006, 739; Intemann/Nacke, Die EuGH-Entscheidung in der Rs. Scorpio – Anmerkung zum , DB 2007, 1430; Holthaus, Geänderter Steuerabzug nach § 50a EStG ab 2009 – Großmaß an Entlastung und Vereinfachung mit kleinen Tücken, DStZ 2008, 741; Kempermann, Besteu...