Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 48b Freistellungsbescheinigung

Jörg Holthaus (Januar 2016)

A. Allgemeine Erläuterungen

1Wenn der zu sichernde Steueranspruch nicht gefährdet erscheint, kann das zuständige Finanzamt im Rahmen seines Ermessens eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG zur Vermeidung des Abzugsverfahrens nach § 48 EStG erteilen. Diese hat eine Gültigkeit von bis zu drei Jahren. Der Leistende kann dann allen Leistungsempfängern eine Kopie seiner Freistellungsbescheinigung bei Auftragsvergabe oder spätestens bei Rechnungsstellung zuleiten. Hierdurch kommt das Abzugsverfahren für ihn nicht zum Tragen.

2–4(Einstweilen frei)

B. Systematische Kommentierung

I. Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung (§ 48b Abs. 1 EStG)
1. Antrag

5Der Antrag auf Erteilung einer Freistellungsbescheinigung kann gem. § 48b Abs. 1 EStG vom Leistenden bei dem für ihn zuständigen Finanzamt formlos gestellt werden. Die Bescheinigung wird im Rahmen des pflichtgemäßen Ermessens erteilt, wenn (bei außerhalb der EU ansässigen Unternehmen) ein inländischer Empfangsbevollmächtigter bestellt ist und insgesamt der Steueranspruch nicht gefährdet erscheint. Das Finanzamt kann die Erteilung von der Vorlage des We...

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