Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 45e Ermächtigung für Zinsinformationsverordnung
Anwendungsschreiben zur Zinsinformationsverordnung – ZIV –, BStBl 2008 I 320; Berücksichtigung der Steueridentifikationsnummer gem. Rz. 12 des (BStBl 2008 I 320), BStBl 2013 I 1182.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1§ 45e EStG dient der Umsetzung der EU-Zinsrichtlinie (EUZinsRL 2003/48/EG) in nationales Recht und ermächtigt die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates zum Erlass einer entsprechenden Rechtsverordnung. Aufgrund der Ermächtigung in § 45e Satz 1 EStG wurde die EUZinsRL 2003/48/EG durch die Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2003/48/EG des Rates vom im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (Zinsinformationsverordnung – ZIV) vom in nationales Recht umgesetzt und ist mit Wirkung zum in Kraft getreten.
2–3(Einstweilen frei)
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
4§ 45e EStG ist durch das Steueränderungsgesetz 2003 (StÄndG) in das EStG eingefügt worden. Durch das Richtlinien-Umsetzungsgesetz (EURLUmsG) wurde in § 45e Satz 1 EStG der Zusatz „in der jeweils geltenden Fassung“ eingefügt. Ziel dieser Ergänzung ist die Vermeidung redaktioneller Anpassungen des ...