Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 34d Ausländische Einkünfte
Literatur: Haase/Brändel, Überlegungen zur Theorie der betriebsstättenlosen Einkünfte, StuW 2011, 49; Ditz/Schönfeld, Abzug von umrechnungsbedingten Währungsverlusten, DB 2008, 1455; Schauhoff/Idler, Änderung der BFH-Rechtsprechung zur Besteuerung von Werbeverträgen mit beschränkt Steuerpflichtigen, IStR 2008, 341; Kramer, Die Frage nach der Relevanz einer Betriebsstätte im Wohnsitzstaat für die Besteuerung im Quellenstaat, IStR 2004, 672; Enneking/Denk, Ausländische Einkünfte inländischer Sportler und Einkünfte von beschränkt steuerpflichtigen Sportlern, DStR 1997, 1911; Schauhoff, Der Umfang der erweitert beschränkten Einkommensteuerpflicht bei gewerblich tätigen Handelsvertretern, Unternehmensberatern, Fotomodellen, Sportlern und anderen umherreisenden Unternehmern, IStR 1995, 108.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Konzeption der ausländischen Einkünfte bei unbeschränkter Steuerpflicht
1In der Vorschrift des § 34d EStG ist abschließend festgelegt, welche ausländischen Einkünfte gem. § 34c Abs. 1 und 2 EStG tarifbegünstigt sind. Damit ist die Vorschrift als tatbestandliche Ergänzung der Voraussetzungen des § 34c EStG zu verstehen. Nicht als „ausländisch“ zu qualifizierende Einkünfte k...