Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 30 Besteuerung bei Auslandsbeziehungen (weggefallen)
Literatur: Bachmayr, Die Besteuerung bei Auslandsbeziehungen nach § 30 EStG ist verfassungswidrig, StuW 1959 Sp. 322; Herrmann, Die Pauschbesteuerung bei Auslandsbeziehungen verfassungswidrig, FR 1959, 273.
Allgemeine Erläuterungen
1Mit § 30 EStG i. d. F. des EStG 1934 wurde eine Regelung geschaffen, die das Problem unangemessener Verrechnungspreise zwischen international verbundenen Unternehmen lösen sollte, indem der Rechtsweg verkürzt wurde. Sie geht auf die Vorläufervorschrift des § 33 EStG 1925 zurück. Als gegenstandslos gestrichen wurde § 30 EStG i. d. F. des EStG 1934 durch das StÄndG 1961, nachdem sie wegen Verstoßes gegen den Gleichheitssatz des Art. 3 GG aufgehoben worden war. Ein vergleichbarer Regelungszweck liegt der heute geltenden Vorschrift des § 1 AStG zugrunde.