Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 19a Überlassung von Vermögensbeteiligungen an Arbeitnehmer (weggefallen)
BStBl 2009 I 1513.
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
Mit § 19a EStG sollte eine stärkere Beteiligung der Arbeitnehmer am Produktivvermögen, eine partnerschaftliche Integration in das arbeitgebende Unternehmen, eine Verbesserung der Kapitalstruktur der Wirtschaft mit Auswirkung auf die Arbeitsplatzsituation sowie eine Eigenversorgung und eine Freiwilligkeit der Vermögensbildung erfolgen.
Die Förderung nach § 19a EStG galt für die Überlassung von Vermögensbeteiligungen bis (Übergangsregelung). Ab stieg der steuer- und sozialversicherungsfreie S. 1793Höchstbetrag für die kostenlose oder verbilligte Überlassung von Mitarbeiterbeteiligungen auf 360,00 € jährlich (§ 3 Nr. 39 EStG). Als weitere Form der Vermögensbeteiligung von Arbeitnehmern am Unternehmen des Arbeitgebers wurden Mitarbeiterbeteiligungsfonds (Investivlöhne) neu eingeführt. Durch Gehaltsumwandlung finanzierte Vermögensbeteiligungen waren aber nicht mehr begünstigt.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
§ 19a EStG wurde durch Art. 3 des Gesetz zur Förderung der Vermögensbildung der Arbeitnehmer durch Kapitalbeteiligungen (Vermögensbeteiligungsgesetz) v. in das EStG eingefügt. Die Vorschrift war erstmals auf Vermöge...