Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 14a Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Agrarpolitische Lenkungsnorm zur Strukturverbesserung der Betriebe und zur Erleichterung der Abfindung weichender Erben im Interesse der Gesunderhaltung kleinerer luf Betriebe; Gedanke der Betriebsfortführung.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 14a EStG wurde mit dem 2. StÄndG 1971 v. eingeführt.
3Geltungsbereich: Die Steuerbegünstigungen sind im Jahr 2000 (§ 14a Abs. 1 bis 3, 5 EStG) bzw. 2005 (§ 14a Abs. 4 EStG) abgelaufen.
4Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht: Die Steuervergünstigung ist nach Art. 3 GG im Vergleich zu anderen Gewinneinkunftsarten, nur dann zu rechtfertigen, wenn der Hof ab Abfindungslage bis zur Hofübergabe fortexistiert.
5Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 6 Abs. 3 EStG: Das Abfindungsgrundstück an den weichenden Erben war keine wesentliche Betriebsgrundlage. Auf die Größe des Grundstücks kam es nicht an (KKB/Walter, § 14 EStG Rn. 32, Rn. 76).
§ 2312 BGB Landgut: Privilegierung LuF
6–10(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Abgelaufene Steuervergünstigungen nach § 14a EStG
Abgelaufene Steuervergünstigungen nach § 14a Abs. 1 bis 3 EStG (vor ), § 14a Abs. 4 (vor dem ) und § 14a Abs. 5 EStG (vor dem )
11Die Steuervergünstigungen des ...