Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 11b Sonderbehandlung von Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen
Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Die Vorschrift enthält eine Ausnahmeregelung zu § 11 Abs. 2 Satz 1 EStG für Erhaltungsaufwand bei Baudenkmalen. Erlaubt ist die gleichmäßige Verteilung des Erhaltungsaufwands auf zwei bis fünf Jahre. Die Option hat dieselben Voraussetzungen, unter denen § 7i EStG die Anschaffungs- oder Herstellungskosten für solche Baumaßnahmen fördert. Für weitere Informationen vgl. die Kommentierung zu § 7i EStG.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2§ 11b EStG wurde durch Art. 1 Nr. 15 WoBauFG v. in das EStG eingefügt. Die Norm ist die Nachfolgevorschrift zu § 82d EStDV.