Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 10f Steuerbegünstigung für zu eigenen Wohnzwecken genutzte Baudenkmale und Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen
R 10f EStR; H 10f EStH; Übersicht über die Veröffentlichung der länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien, BStBl 2000 I 1513, mit Änderungen vom , BStBl 2004 I 1049 (Die länderspezifischen Bescheinigungsrichtlinien wurden in einigen Ländern mittlerweile überarbeitet ); Übersicht über die zuständigen Bescheinigungsbehörden, BStBl 2015 I 506.
Literatur: Beck, Der X. Senat des BFH ändert seine Rechtsprechung zur Bindungswirkung der Bescheinigung nach § 7h Abs. 2 EStG, NWB 2015, 1318; Beck, Erhöhte Absetzung bei der Umnutzung von Gebäuden in einem Sanierungsgebiet, DStR 2015, 158.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Langenkämper, Denkmalschutz, NWB infoCenter, NWB DokID: NWB WAAAA-41700; Arbeitshilfe Wohngebäude, eigene – Steuerbegünstigungen, NWB DokID: NWB HAAAB-04646.
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift
1Nach § 10f Abs. 1 EStG kann der Steuerpflichtige Aufwendungen an einem eigenen Gebäude im Kalenderjahr des Abschlusses der Baumaßnahme und in den neun folgenden Kalenderjahren jeweils bis zu 9 % wie Sonderausgaben abziehen, wenn die Voraussetzungen des § 7h oder des § 7i EStG vorliegen. Das Gebäude muss in dem jeweiligen Kalenderjahr zu eigenen Woh...