Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 9c Kinderbetreuungskosten (weggefallen)
Allgemeine Erläuterungen
1Die mit Wirkung vom VZ 2006 eingeführten und seit 2009 in § 9c EStG zusammengeführten Regelungen zum Abzug von erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten wurden ab dem VZ 2012 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011 v. in den neuen § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG unter Reduzierung der Anspruchsvoraussetzungen übernommen.
I. Rechtslage bis 2011
2Zum hatte der Gesetzgeber die steuerliche Berücksichtigung von Kinderbetreuungskosten in § 9c EStG neu geordnet. Zuvor war der Abzug von Kinderbetreuungskosten in § 4f EStG (für erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten) und in § 10 Abs. 1 Nr. 5 und 8 EStG (für nicht erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten) geregelt worden. Mit der Schaffung des neuen § 9c EStG gingen allerdings keine materiell-rechtlichen Änderungen einher – die Änderungen glichen eher einer redaktionellen Überarbeitung.
Der Gesetzgeber hat zum § 9c EStG wieder abgeschafft und durch ein neues Regelwerk ersetzt. Für Jahre bis einschließlich 2011 war § 9c EStG jedoch weiterhin anzuwenden.
II. Neue Rechtslage ab 2012
3Die in § 9c EStG bisher vorgenommene Unterscheidung zwischen erwerbsbedingten und nicht erwerbsbedingten Kinderbetreuungskosten hat der Gesetzgebe...