Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 3a Steuerbefreiung bestimmter Zinsen (weggefallen)
A. Allgemeine Erläuterungen
I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift
1§ 3a EStG a. F. regelte Steuerbefreiung von Zinsen aus sog. Sozialpfandbriefen. Bei diesen Papieren handelte es sich nach Abs. 1 Nr. 1 bis 4 um
Pfandbriefe und Kommunalschuldverschreibungen (Nr. 1),
festverzinsliche Schuldverschreibungen und Schatzanweisungen des Bundes und der Länder mit mindestens dreijähriger Laufzeit (Nr. 2),
sonstige festverzinsliche Wertpapiere (Nr. 3),
festverzinsliche Wertpapiere bei besonders förderungswürdigem Verwendungszweck (Nr. 4).
Als wirtschaftslenkende Norm (Sozialzwecknorm) diente die Regelung der Belebung des Markts für festverzinsliche Wertpapiere.
II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift
2Die Vorschrift wurde durch das I. KapMarktFördG v. in das EStG 1951 eingefügt und durch StÄndG 1992 v. mit Wirkung ab VZ 1992 aufgehoben. Die Aufhebung der Regelung hat das BVerfG für verfassungsgemäß gehalten. Danach dient der Abbau einer nicht mehr gerechtfertigten Steuersubvention der folgerichtigen Ausgestaltung der steuergesetzlichen Belastungsgründe und wird so auch im Hinblick auf die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit grundsätzlich durch einen hinreichenden Legitimationsgrund getragen. Auch bei unbefrist...