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NWB Nr. 2 vom Seite 121

Das Aus für die Übertragung von Schönheitsreparaturen auf den Mieter

Neue Rechtsprechung zu unrenoviertem Wohnraum bringt Millionenausfälle für Vermieter

Norbert Eisenschmid

Keine Vertragsregelung hat die Rechtsprechung so sehr beschäftigt wie die von Formularklauseln zu Schönheitsreparaturen. Kein Vertragsgegenstand war Gegenstand von so vielen Versuchen und Modifikationen zur Übertragung von Pflichten auf den Mieter wie die Übertragung von Schönheitsreparaturen, und nie sind so viele Formularklauseln zu einem Rechtsthema als rechtsunwirksam verworfen worden. Es hat eine Vielzahl von Entscheidungen gebraucht, bis der BGH seinen Weg zu diesem Thema gefunden hat. Der für diese Fragen zuständige VIII. Zivilsenat war immer ein wenig zweifelnd, bis er nun mit seinem Urteil vom - VIII ZR 185/14 NWB CAAAE-90014 einen vorläufigen Endpunkt setzte. Der Leitsatz dieser Entscheidung bringt mit knappen dürren Worten den Vermietern Einnahmeausfälle in Millionenhöhe. Die nunmehr verlorenen Gewinne basieren auf der gängigen Praxis, dem Mieter eine unrenovierte Wohnung zu vermieten und ihm trotzdem die Verpflichtung zur Durchführung von Schönheitsreparaturen aufzuerlegen. So konnte der Vermieter – ggf. in Kombination mit einer sog. Quotenklausel – bei beendetem Mietverhäl...