Hans-Joachim Kanzler, Gerhard Kraft, Swen Oliver Bäuml

Einkommensteuergesetz Kommentar

1. Aufl. 2016

ISBN: 978-3-482-65341-4

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Kanzler, Kraft, Bäuml - Einkommensteuergesetz Kommentar Online

§ 42c Örtliche Zuständigkeit der Finanzämter im Lohnsteuerverfahren (weggefallen)

Daniela Karbe-Geßler (Januar 2016)

Allgemeine Erläuterungen

I. Normzweck und Bedeutung der Vorschrift

1§ 42c EStG a.F. regelte mit Wirkung ab VZ 1975 die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für

Die Vorschrift konnte entfallen, weil sich die Zuständigkeit der Finanzämter auch für die Lohnsteuer einheitlich nach § 19 AO richtet.

II. Entstehung und Entwicklung der Vorschrift

2Die Vorschrift wurde durch das EStRG v. eingeführt. Durch das StReformG 1990 v. 25. 7. 1988 wurde zunächst der Abs. 2 des § 42c EStG a.F. mit Wirkung zum gestrichen. Schließlich wurde die Vorschrift durch das StÄndG 1992 v. mit Wirkung zum insgesamt aufgehoben. Die örtliche Zuständigkeit der Finanzämter für die Eintragung eines Freibetrags auf der Lohnsteuerkarte richtete sich anschließend bis zum VZ 1995 nach § 39a Abs. 4a EStG a.F. und darauf nach § 19 AO.

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