Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 42b Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber
R 42b LStR; NWB DokID: NWB ZAAAB-73134, betr. LSt bei Nettolohnvereinbarungen.
Literatur: Drenseck, Verwaltungsakte im Lohnsteuer- und Einkommensteuerverfahren, DStJG 9 (1986) 377; Hidien/Holthaus, Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Arbeitnehmer und Gleichmaß der Besteuerung, IWB 2009 F. 3 Gr. 1, 2404; Schramm/Harder-Buschner, ELSTAM – Was müssen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beim neuen Verfahren beachten? Der Lohnsteuerabzug in einer zeitgemäßen Form, NWB 2013, 348.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Als letzter Akt des LSt-Abzugsverfahrens ist der betriebliche LSt-Jahresausgleich ein Sonderfall der Änderung des LSt-Abzugs i. S. d. § 41c EStG. Dies dient einer zeitnahen Festsetzung der zutreffenden Jahreslohnsteuer, die besonders bei unterschiedlichen Monatslöhnen, Änderung der LSt-Abzugsmerkmale oder Sonderzahlungen (Urlaubs- und Weihnachtsgeld) zu Erstattungen führen kann.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: Nachdem der LSt-Jahresausgleich durch den ArbG seit 1948 im Verordnungswege geregelt war, wurde § 42b EStG erstmals durch EStRG v. in das EStG aufgenomm...