Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 41 Aufzeichnungspflichten beim Lohnsteuerabzug
§ 4 LStDV „Lohnkonto“, § 5 LStDV „Besondere Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung“; R 41.1 – 41.3 LStR; H 41.3LStH.
Arbeitshilfen und Grundlagen online: Geißler, Arbeitgeber, Infocenter, NWB DokID: NWB TAAAB-26804; Wenning, Lohnkonto, InfoCenter, NWB DokID: NWB IAAAA-41709; Wenning, Arbeitnehmer, InfoCenter, NWB DokID: NWB DAAAB-05654.
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: Nach § 38 Abs. 3 Satz 1 EStG hat der Arbeitgeber die Pflicht, Lohnsteuer für Rechnung des Arbeitnehmers bei jeder Lohnzahlung vom Arbeitslohn einzubehalten. Dazu hat der Arbeitgeber für jeden Arbeitnehmer ein Lohnkonto zu führen und aufzubewahren. § 41 EStG bestimmt hierzu den Umfang der Lohnkontenführung und den Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte.
2Dieser Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte (§ 41 Abs. 2 EStG) ist u. a. (siehe → Rn. 6) für die Zuständigkeit der Finanzämter von Bedeutung, die die Lohnsteuereinbehaltungspflichten im Rahmen einer Lohnsteuer-Außenprüfung (§ 42f EStG) oder einer Lohnsteuer-Nachschau (§ 42g EStG) kontrollieren. Der Ort der lohnsteuerlichen Betriebsstätte wird abweichend von § 12 AO und dem DBA-Betriebsstättenbegriff (Art. 5 OECD-MA) bestimmt.
3Auf Grundlage des § 41 Abs. 1 Satz 7 EStG ...