Einkommensteuergesetz Kommentar
1. Aufl. 2016
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§ 39 Lohnsteuerabzugsmerkmale
A. Allgemeine Erläuterungen
1Normzweck und wirtschaftliche Bedeutung der Vorschrift: § 39 EStG sieht vor, dass für alle unbeschränkt und beschränkt steuerpflichtigen Arbeitnehmer Lohnsteuerabzugsmerkmale zu bilden sind, nach denen der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug vorzunehmen hat.
2Entstehung und Entwicklung der Vorschrift: § 39 EStG in der geltenden Struktur wurde aufgrund des Wegfalls der Lohnsteuerkarte und der Einführung eines elektronischen Verfahrens (ELStAM – elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) durch Art. 2 Nr. 14 des BeitrRLUmsG v. mit Wirkung ab dem Veranlagungszeitraum 2012 eingeführt.
3Geltungsbereich: § 39 EStG gilt für unbeschränkt oder beschränkt steuerpflichtige Arbeitnehmer, ausgenommen Aushilfskräfte bzw. Teilzeitbeschäftige i. S. v. § 40a EStG.
4Verhältnis zu anderen Vorschriften: § 39 EStG regelt das allgemeine Verfahren zur Bildung und Änderung der Lohnsteuerabzugsmerkmale. Vorschriften zum technischen Verfahren zur Bildung und Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale enthält § 39e EStG.
5–8(Einstweilen frei)
B. Systematische Kommentierung
I. Bildung der Lohnsteuerabzugsmerkmale (§ 39 Abs. 1 EStG)
9Für die Durchführu...