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Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung
Vorlagebeschluss des
Mit Vorlagebeschluss vom hat 5. Senat des Niedersächsischen FG dem EuGH die Frage vorgelegt, ob – und ggf. unter welchen Voraussetzungen – einer Rechnungsberichtigung Rückwirkung zukommt. Klärungsbedürftig ist, welche Mindestanforderungen an eine der Rückwirkung zugängliche berichtigungsfähige Rechnung zu stellen sind und ob eine Rechnungsberichtigung noch rechtzeitig ist, wenn sie erst im Rahmen eines Einspruchsverfahrens erfolgt.
Die allgemeine Frage an die Rückwirkung einer Rechnungsberichtigung hat bedeutende Auswirkungen für den zutreffenden Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs. Aus der MwStSystRL ergibt sich weder klar noch eindeutig, welche gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an eine rückwirkungs- und berichtigungsfähige Rechnung zu stellen sind.
Da die deutsche Finanzverwaltung eine Rückwirkung in jedem Fall ablehnt, wird nun dem EuGH die Frage vorgelegt, ob und unter welchen Mindestanforderungen eine ex tunc-Wirkung bei Rechnungsberi...