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Selbst getragene Benzinkosten bei 1 %-Regelung
Seit vielen Jahren bietet sich in der Einkommensteuer ein Methodendualismus zur Bewertung privater Firmenwagennutzung. Vom Gesetzgeber als Regelfall ist die Erfassung über die pauschale 1 %-Methode vorgesehen. Stark typisierend kann mit dieser Regelung der Privatnutzungsvorteil abgeltend erfasst werden, insbesondere auch dann, wenn der Arbeitgeber sämtliche regulären (Anschaffungs- und Betriebs-)Kosten für das Fahrzeug trägt. Vor allem betriebswirtschaftliche Erwägungen sprechen jedoch oftmals gegen eine vorbehaltlose und vollständige Kostenübernahme, z. B. auch für Treibstoffaufwendungen bei privaten Urlaubsfahrten des Mitarbeiters. Es stellt sich dann in aller Regel die Frage, ob und wenn ja, wie vom Arbeitnehmer selbst getragene Kostenanteile steuerlich zu berücksichtigen sind.
Im Fall der alternativen individuellen Bewertungsmöglichkeit des privaten Nutzungsvorteils – der sog. Fahrtenbuchmethode – fließen vom Mitarbeiter übernommene Aufwendungen (also etwa Benzinkosten) nach Anweisung der Finanzverwaltung von vornherein nicht in die Berechnungsgrundlage mit ein. An die Führung eines ordnungsgemäßen Fahrtenbuchs bestehen indes recht stren...BStBl 2013 I S. 513