Körperschaftsteuergesetz Kommentar

2. Aufl. 2014

ISBN: 978-3-482-64312-5

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Mössner, Seeger - Körperschaftsteuergesetz Kommentar Online

§ 24 Freibetrag für bestimmte Körperschaften

Siegbert Seeger (November 2014)

A. Rechtsentwicklung

1Die aktuelle Fassung des § 24 KStG gilt seit VZ 2009; in Satz 1 wurde das Wort unbeschränkt gestrichen. Die Vorschrift dient der Verfahrensvereinfachung und der Senkung der Kosten kleiner Körperschaften und bei der Steuererhebung. Sie hat frühere Verwaltungsregelungen (Abschn. 52 KStR 1962, Abschn. 64 Abs. 1 KStR 1969) fortentwickelt und Gesetzesrang verliehen. , ,

Praktische Bedeutung hat die Freibetragsregelung vor allem für Idealvereine, Betriebe gewerblicher Art, Stiftungen und Zweckvermögen.

B. Regelungsinhalt

2Die Freibetragsregelung des § 24 KStG verfolgt zwei Ziele: (1.) Härten, die bei Anwendung des Proportionalsteuersatzes des § 23 KStG bei geringem Einkommen auftreten, sollen vermieden werden. (2.) Sowohl bei den steuerpflichtigen Körperschaften als auch in der Finanzverwaltung sollen Kosten vermieden werden, die oberhalb der möglichen Steuern liegen. § 24 KStG ist deshalb auch im Zusammenhang mit R 79 KStR zu sehen (→ Rn. 9; → § 23 Rn. 17).

3Der Freibetrag des § 24 KStG ist vom Einkommen (§ 7 Abs. 2 KStG; R 29 KStR Zeile 21) abzuziehen (vgl. → § 23 Rn. 17). Die Freibetragsregelung ist zufolge § 24 Satz 2 Nr. 1 KStG nicht anwendbar auf Körperschaften und Personanve...

Körperschaftsteuergesetz Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.