Arbeitshilfe - Stand: 01.10.2014

Grunderwerbsteuer wenn ein Erwerbsvorgang aufgrund eines Vergleichs rückgängig gemacht wird

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Grunderwerbsteuer: Anwendbarkeit des § 16 GrEStG bei Ausübung des Vorkaufsrechts nach § 2035 BGB

Ist von einer Rückgängigmachung des Erwerbsvorgangs i.S.d. § 16 GrEStG auszugehen, wenn der Erwerber eines Anteils an einem Nachlass - in Erfüllung seiner Verpflichtungen nach § 2035 Abs. 1 BGB - diesen Anteil nach Ausübung seines Vorkaufsrechts nach § 2034 Abs. 1 BGB an einen vorkaufsberechtigten Erben überträgt, womit auch der Anteil an einem zum Nachlass gehörigen Grundstück auf diesen übergeht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
MAAAE-31361