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NWB Nr. 42 vom Seite 3346

Umschichtungen bei Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen

Möglichkeiten und Grenzen von Umschichtungen bei sog. Altverträgen

Volker Schmidt

[i]BFH, Urteil v. 17. 3. 2010 - X R 38/06 NWB OAAAD-47469Durch das JStG 2008 wurde das „historisch überkommene” Rechtsinstitut der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen auf seinen Kernbereich reduziert. Seit 2008 können grds. nur noch Betriebe, (Teil-)Betriebe und Mitunternehmeranteile gem. § 13, § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und § 18 Abs. 1 EStG sowie Anteile an Kapitalgesellschaften, soweit es sich um GmbH-Anteile i. S. von § 10 Abs. 1 Nr. 1a Satz 2 Buchst. c EStG handelt, gegen wiederkehrende Leistungen im Wege dieses Rechtsinstituts übertragen werden. Aufgrund der Neuregelung sind keine Übertragungen von Immobilien, Wertpapieren oder typisch stillen Beteiligungen in diesem Rahmen mehr möglich. [i]Urteil des BFH hat auch für die Zeit nach 2007 noch große BedeutungDas NWB OAAAD-47469 betrifft eine Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen eines vor 2008 abgeschlossenen Übergabevertrags und die spätere (aber noch vor 2008 erfolgte) Umschichtung von ertraglosem in ertragbringendes Vermögen und dessen weitere Umschichtung. Diese Entscheidung hat auch künftig noch große Bedeutung. Wegen der in § 52 Abs. 23f EStG enthaltenen Übergangsregelung gilt das alte Recht für alle bis Ende 2007 geschlossenen Verträge grds. weiterhin und zeitlich unbegrenzt for...