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Erwerbsminderung
I Erwerbsminderungsrente
Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben Arbeitnehmer und versicherungspflichtige Selbstständige, wenn sie
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voll oder teilweise erwerbsgemindert sind und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung oder selbstständige Tätigkeit haben und
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vor Eintritt der Erwerbsminderung die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllt haben.
II Voraussetzungen
1 Volle Erwerbsminderung
Eine Rente wegen voller Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung
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täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann oder
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täglich mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden arbeiten kann und innerhalb eines Jahres ein leistungsgerechter Teilzeitarbeitsplatz nicht angeboten werden kann
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als Behinderter in einer Behindertenwerkstatt arbeitet oder
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als Behinderter an einer nicht erfolgreichen Eingliederung teilnimmt.
2 Teilweise Erwerbsminderung
Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung wird gezahlt, wenn ein Arbeitnehmer oder versicherungspflichtiger Selbstständiger wegen Krankheit oder Behinderung nur noch täglich zwisch...