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NWB Nr. 30 vom Seite 2543 Fach 3 Seite 13561

Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

Rechtslage und Gestaltungsüberlegungen

Hermann Bernwart Brandenberg

Der Große Senat des BFH hat in zwei Beschlüssen v. grundlegend zu Fragen der Vermögensübergabe gegen Versorgungsleistungen Stellung genommen. Die Beschlüsse waren Anlass für die Verwaltung, das (zweiter Rentenerlass) zu überarbeiten und ein neues BMF Schreiben, den sog. dritten Rentenerlass v. herauszugeben.

I. Überblick über die Rechtslage

1. Beschlüsse des Großen Senats v.

a) Keine Begünstigung des sog. Typus 2

Der Große Senat des BFH hat in seinen Beschlüssen v. - GrS 1/00 (BStBl 2004 II S. 95) und GrS 2/00 (BStBl 2004 II S. 100) der Vermögensübertragung nach dem sog. Typus S. 2544 2 (zum Begriff vgl. , BStBl 2002 I S. 893, Rz. 17, 18) eine Absage erteilt. In dem vom BFH zu entscheidenden Fall hatte die Klägerin von ihrer Tante ein vermietetes Einfamilienhaus übertragen bekommen. Sie musste dafür an die Tante Versorgungsleistungen in Höhe von 3 000 DM monatlich zahlen. Die Mieteinnahmen aus dem Einfamilienhaus betrugen 1 500 DM monatlich.

Der Große Senat kam zu dem Ergebnis, dass die vereinbarten Versorgungsleistungen nicht als dauernde Last abziehbar sind, wenn sie nicht aus den erzi...