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Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte ab 1999 verfassungswidrig?
Das BVerfG hat die Besteuerung von privaten Wertpapiergeschäften für die Veranlagungszeiträume 1997 und 1998 für mit dem Grundgesetz unvereinbar und nichtig erklärt (s. dazu Harenberg, NWB F. 3 S. 12869). Zur Nachfolgeregelung hat sich das BVerfG nicht geäußert. Dies hat nunmehr der BFH getan. In seinem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss v. - IX B 120/04 (n. v.) hält er es für ernstlichS. 158 zweifelhaft, ob Gewinne aus dem An- und Verkauf von Aktien im Veranlagungszeitraum 1999 der Besteuerung unterliegen. Auch das ) hat für die Zeiträume ab 1999 in dieser Frage Aussetzung der Vollziehung gewährt (Aktenzeichen beim BFH: IX B 88/04). Ein Grundsatzurteil soll noch in diesem Jahr in dem Verfahren IX R 49/04 fallen. Betroffenen Steuerpflichtigen ist zu raten, ihre Steuerbescheide mit einem Einspruch offen zu halten.