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Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer 2005

In einer tabellarischen Übersicht sind die wichtigsten ab geltenden Zahlen des Lohnsteuer-Verfahrens zusammengestellt.


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Übersicht über Zahlen zur Lohnsteuer [1]

Fundstelle – Inhalt
2005
 
Entlassungsabfindungen steuerfrei bis
 
• 
allgemein
7.200
• 
ab 50. Lebensjahr/15 Dienstjahre
9.000
• 
ab 55. Lebensjahr/20 Dienstjahre
11.000
 
Übergangsgelder, Übergangsbeihilfen
10.800
 
Beihilfen und Unterstützungen in Notfällen steuerfrei bis
600
 
• 
Heiratsbeihilfe steuerfrei bis
315
• 
Geburtsbeihilfe je Kind steuerfrei bis
315
 
Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten steuerfrei bis
1.848
§ 3 Nr. 30 u. 50 EStG, R 46 LStR
 
Heimarbeitszuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns)
10 %
 
Sachprämien aus Kundenbindungsprogrammen steuerfrei bis
1.080
 
• 
Höchstbetrag für Beiträge aus dem ersten Dienstverhältnis an Pensionsfonds, Pensionskassen oder für Direktversicherungen steuerfrei bis jährlich 4 % der Beitragsbemessungsgrenze (West) von 62.400 €
2.496
• 
Erhöhungsbetrag bei Versorgungszusagen nach dem
1.800
 
Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge (steuerfrei in % des Grundlohns, höchstens von 50 Euro)
 
• 
Nachtarbeit
25 %
• 
Nachtarbeit von 0 Uhr bis 4 Uhr (wenn Arbeit vor 0 Uhr aufgenommen)
40 %
• 
Sonntagsarbeit
50 %
• 
Feiertage + Silvester ab 14 Uhr
125 %
• 
Weihnachten, Heiligabend ab 14 Uhr und 1.5
150 %
 
Freigrenze für Sachbezüge monatlich
44
 
Sachbezüge
 
• 
Unterkunft (monatlich)
 
 
– 
alte Bundesländer
194,20
 
– 
neue Bundesländer
178,00
• 
Mahlzeiten (täglich)
 
 
– 
Frühstück
1,46
 
– 
Mittagessen/Abendessen
2,61
 
Zinsersparnisse
 
• 
Freigrenze für Darlehen
2.600
• 
Zinsvorteil bei einem Zinssatz von unter
5 %
 
Rabattfreibetrag
1.080
 
Reisekosten bei Dienstreisen usw.
 
• 
Fahrtkosten je Kilometer (pauschal)
 
 
– 
Pkw
0,30
 
– 
Mitnahme je Person
0,02
 
– 
Motorrad oder Motorroller
0,13
 
– 
Mitnahme je Person
0,01
 
– 
Moped oder Mofa
0,08
 
– 
Fahrrad
0,05
• 
Verpflegungsmehraufwendungen
 
 
– 
Abwesenheit 24 Stunden
24
 
– 
Abwesenheit 14 – 24 Stunden
12
 
– 
Abwesenheit 8 – 14 Stunden
6
 
– 
Abwesenheit unter 8 Stunden
• 
Übernachtungskosten
 
 
– 
Pauschale (nur Arbeitgeberersatz)
20
• 
Auslandsdienstreisen
 
 
– 
und v.  ab 1.1./ bis 2004, BMF vom ….11.2004 ab
 
 
Entfernungspauschale für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer
0,30
Höchstbetrag ohne Nachweis (Ausnahme: Behinderte im Sinne von § 9 Abs. 2 EStG)
4.500
 
Doppelte Haushaltsführung
 
• 
Fahrtkosten (Pkw)
 
 
– 
erste und letzte Fahrt je Kilometer
0,30
 
– 
eine Heimfahrt wöchentlich je Entfernungskilometer (Entfernungspauschale)
0,30
• 
Verpflegungsmehraufwendungen
 
 
– 
1. bis 3. Monat
6/12/24
 
– 
ab 4. Monat
• 
Übernachtungskosten Pauschale (nur Arbeitgeberersatz)
 
 
– 
1. bis 3. Monat
20
 
– 
ab 4. Monat
5
 
• 
Arbeitnehmer-Pauschbetrag
920
• 
für Versorgungsempfänger
102
 
Fehlgeldentschädigungen steuerfrei bis
16
 
Diensteinführung, Verabschiedung usw.; Freigrenze für Sachleistungen je teilnehmender Person einschließlich Umsatzsteuer
110
 
Betriebsveranstaltungen Freigrenze je Arbeitnehmer einschließlich Umsatzsteuer
110
 
Freigrenze für
 
• 
Aufmerksamkeiten (Sachzuwendungen)
40
• 
Arbeitsessen
40
 
(> Tabelle in § 19 Abs. 2 EStG)
 
Versorgungsbeginn bis 2005
 
• 
Prozentsatz
40 %
• 
Versorgungsfreibetrag
3.000
• 
Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag
900
 
Freibetrag für Vermögensbeteiligungen
135
 
(> Tabelle in § 24a EStG)
 
2005 ist Kalenderjahr nach Vollendung des 64. Lebensjahrs
 
• 
Prozentsatz
40 %
• 
Höchstbetrag
1.900
 
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
1.308
§§ 37a, 39c Abs. 5 EStG, § 40 Abs. 2 EStG, §§ 40a, 40b EStG
 
Lohnsteuer-Pauschalierungssatz für
 
• 
Kundenbindungsprogramme
2,25 %
• 
Auszahlung tarifvertraglicher Ansprüche durch Dritte (keine Abgeltungswirkung) bei sonstigen Bezügen bis 10.000 Euro
20 %
• 
Kantinenmahlzeiten
25 %
• 
Betriebsveranstaltungen
25 %
• 
Erholungsbeihilfen
25 %
• 
Verpflegungszuschüsse
25 %
• 
PC-Schenkung und Internet-Zuschüsse
25 %
• 
Fahrtkostenzuschüsse
15 %
• 
Kurzfristig Beschäftigte
25 %
• 
Mini-Job
 
 
– 
mit pauschaler Rentenversicherung
2 %
 
– 
ohne pauschale Rentenversicherung
20 %
• 
Aushilfskräfte in der Land- und Forstwirtschaft
5 %
• 
nicht kapitalgedeckten Pensionskassen und Direktversicherungen vor 2005
20 %
• 
Unfallversicherungen
20 %
 
Pauschalierung von sonstigen Bezügen je Arbeitnehmer höchstens
1.000
 
Höchstbetrag für die Pauschalierung von Erholungsbeihilfen
 
• 
für den Arbeitnehmer
156
• 
für den Ehegatten
104
• 
je Kind
52
 
Höchstbetrag für die Pauschalierung von Fahrtkostenzuschüssen bei Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte je Entfernungskilometer (Ausnahme: Behinderte im Sinne von § 9 Abs. 2 EStG)
0,30
 
Pauschalierung bei kurzfristig Beschäftigten
 
• 
Dauer der Beschäftigung
18 Tage
• 
Arbeitslohn je Kalendertag (Ausnahme: Beschäftigung zu einem unvorhergesehenen Zeitpunkt)
62
• 
Stundenlohngrenze
12
 
Pauschalierung bei Aushilfskräften in der Land- und Forstwirtschaft
 
• 
Dauer der Beschäftigung (im Kalenderjahr)
180 Tage
• 
Unschädlichkeitsgrenze (in % der Gesamtbeschäftigungsdauer)
25 %
• 
Stundenlohngrenze
12
 
Pauschalierung bei nicht kapitalgedeckten Pensionskassen sowie bei Pensionskassen und Direktversicherungen bei Versorgungszusagen vor dem
 
• 
Höchstbetrag im Kalenderjahr je Arbeitnehmer
1.752
• 
Durchschnittsberechnung möglich bis zu (je Arbeitnehmer)
2.148
 
Pauschalierung bei Unfallversicherungen
 
• 
Höchstbetrag im Kalenderjahr je Arbeitnehmer
62
 
Anmeldungszeitraum
 
• 
Kalenderjahr, wenn Lohnsteuer des Vorjahres unter
800
• 
Vierteljahr, wenn Lohnsteuer des Vorjahres unter
3.000
• 
Monat, wenn Lohnsteuer des Vorjahres über
3.000
 
Zuschlagssatz
5,5 %
 
Einkommensgrenze (zu versteuerndes Einkommen)
 
• 
Alleinstehende
17.900
• 
Verheiratete
35.800
Bemessungsgrundlage höchstens
 
• 
Vermögensbeteiligungen (zusätzliche Bemessungsgrundlage)
400
• 
Bausparverträge u. ä., Aufwendungen zum Wohnungsbau
470
• 
sonstige Anlageformen
Höhe der Arbeitnehmer-Sparzulage (in % der Bemessungsgrundlage)
 
• 
Vermögensbeteiligungen
 
 
– 
Hauptwohnsitz alte Bundesländer
18 %
 
– 
Hauptwohnsitz neue Bundesländer
18 %
• 
Bausparverträge u. ä., Aufwendungen zum Wohnungsbau
9 %
• 
sonstige Anlageformen
nachrichtlich: §§ 2a, 3 WoPG
 
• 
Einkommensgrenze
 
 
– 
Alleinstehende
25.600
 
– 
Verheiratete
51.200
• 
Prämiensatz
8,8 %
• 
höchstens von
 
 
– 
bei Alleinstehenden
512
 
– 
bei Verheirateten
1.024

BMF v.

Fundstelle(n):
RAAAB-40329

1(Stand )