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MFA Nr. 4 vom Seite 23

Sozialversicherung – was ist neu?

Volker Helfen

Wie jedes Jahr gibt es Veränderungen im Bereich der Sozialversicherung. Die Beitragsbemessungsgrenzen werden angepasst, ebenso die Leistungen und die Rahmenbedingungen. Der Schwerpunkt dieses Artikels liegt bei den Änderungen innerhalb der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.

Was ist die Sozialversicherung?

Artikel 20 des Grundgesetzes (GG) legt fest, dass die Bundesrepublik Deutschland ein „demokratischer und sozialer Bundesstaat“ ist. Dieses sogenannte Sozialstaatsgebot ist eine absolute gesetzliche Verpflichtung für die Politik. Der Staat hat allgemein für den Ausgleich zwischen den sozial Schwachen und den sozial Starken zu sorgen. Außerdem muss er die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger sichern. Gesetzlich geregelt ist das Sozialstaatsgebot vor allem im Sozialgesetzbuch (SGB). Wesentliche Merkmale des Sozialstaats sind die Sozialversicherung und die Prinzipien der sozialen Sicherung.

Die Sozialversicherung besteht aus der Kranken-, Renten-, Unfall-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung – diese Pflichtversicherungen beruhen auf dem Solidaritätsprinzip. Sie ist nach dem Grundsatz der Selbstverwaltung aufgebaut und steht unter staatlicher Aufsicht. Der Sozialstaat ist eine Mischform aus Vers...

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