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BBK Nr. 3 vom Seite 137

Wichtige sozialversicherungsrechtliche Änderungen 2024

Jörg Romanowski

Auch für das Jahr 2024 gibt es wieder viele Änderungen und Neuerungen im Sozialversicherungsrecht. Unternehmer, Geschäftsführer und insbesondere Payroll-Mitarbeiter müssen dringend den Überblick behalten. In diesem Beitrag werden die wichtigsten sozialversicherungsrechtlichen Änderungen für das Jahr 2024 dargestellt, soweit sie für die Lohnabrechnung relevant sind.

I. Neuerungen vom Gesetzgeber

1. Mindestlohn

[i]Erhöhung des MindestlohnsDie Mindestlohnkommission hat am – also fristgerecht bis zum – die nächste Anpassung der Höhe des Mindestlohns beschlossen:

  • 12,41 € ab Januar 2024,

  • 12,82 € ab Januar 2025.

Der Beschluss wurde bereits Ende November 2023 durch Rechtsverordnung der Bundesregierung mit Wirkung zum verbindlich gemacht.

2. Geringfügigkeitsgrenze

[i]Dynamische Geringfügigkeitsgrenze Die Anpassung des Mindestlohns zieht automatisch auch eine Anpassung der Geringfügigkeitsgrenze nach sich. Die Geringfügigkeitsgrenze berechnet sich aus einer 10-Stunden-Woche (hochgerechnet auf den Monat) multipliziert mit dem gesetzlichen Mindestlohn: S. 138


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Ab
Mindestlohn
Geringfügigkeitsgrenze im Monat (Mindestlohn x 130/3)
Geringfügigkeitsgrenze im Jahr
Oktober 2022
12,00 €
520 €
6.240 €
Januar 2024
12,41 €
538 €
6.456 €
Januar 2025
12,82 €
556 €
6.672 €

Eine geringfügige Beschäftigung liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt aus dieser Beschäftigung regelmäßig die Geringfügigkeitsgrenze nicht übersteigt.

3. Übergangsbereich

[i]Übergangsbereich 538,01 € bis 2.000 €Damit fängt der Übergangsbereich ab dem erst bei 538,01 € an und endet – wie auch schon im Jahr 2023 – bei 2.000 € brutto.

4. Schwerbehindertenabgabe

[i]Neue AusgleichsabgabeDas Gesetz zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts wurde bereits am verkündet und tritt zum in Kraft. Ab 2024 gelten neue Abgabesätze für unbesetzte Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen: