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StuB Nr. 23 vom Seite 970

Die neuen Sozialversicherungswerte 2024

Rechengrößen und Grenzbeträge

Betriebswirt Axel-Friedrich Foerster

Der Bundesrat hat am die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2024 verabschiedet. Durch die „Verordnung über die maßgebenden Rechengrößen der Sozialversicherung 2024“ werden die ab geltenden Grenzbeträge deutlicher steigen als im Vorjahr. Arbeitnehmer, deren Arbeitsentgelt bereits im Jahr 2023 über den Beitragsbemessungsgrenzen lag, müssen sich ab auf höhere Sozialversicherungsbeiträge einstellen. Darüber hinaus hat der Bundesrat auch die „Vierzehnte Verordnung zur Änderung der Sozialversicherungsentgeltverordnung“ beschlossen, mit der die neuen Sachbezugswerte für 2024 verbindlich festgelegt werden.

Kernaussagen
  • Nach den gesetzlichen Vorschriften ist für die Anpassung der Sozialversicherungsrechengrößen 2024 die Einkommensentwicklung des Jahres 2022 maßgeblich. Die relevante Lohnzuwachsrate betrug für die alten Länder 3,93 % und für Deutschland insgesamt sogar 4,13 %.

  • Für das Jahr 2024 erhöht sich die Beitragsbemessungsgrenze zur Renten- und Arbeitslosenversicherung in den alten Bundesländern auf 7.550 € monatlich bzw. jährlich 90.600 €. Ab wird die Beitragsbemessungsgrenze in den neuen Bundesländern auf jährlich 89.400 € bzw. ...