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StuB Nr. 2 vom Seite 74

Häusliches Arbeiten: Änderungen durch das JStG 2022

Neuerungen und Praxisfolgen

StB Michael Seifert

Der Bundestag hat am das JStG 2022 unter Berücksichtigung der Ergebnisse des BT-Finanzausschusses beschlossen. Der Bundesrat hat am seine Zustimmung hierzu erteilt. Eine Verkündung im BGBl erfolgte. Das JStG 2022 enthält auch bedeutsame Änderungen zur steuerlichen Abzugsfähigkeit der häuslichen Arbeit – entweder in oder außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers –, auf die im Beitrag näher eingegangen wird.

Nolte, Häusliches Arbeitszimmer, Grundlagen, NWB MAAAE-35006

Kernfragen
  • Welche Neuerungen ergeben sich bei der Abziehbarkeit von Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer?

  • Wann und in welcher Höhe kommt eine Tagespauschale für das häusliche Arbeiten zur Anwendung?

  • Welche neuen Dokumentationsnotwendigkeiten ergeben sich?

I. Grundsätzliches

[i]Grotherr, Geplante Änderungen beim häuslichen Arbeitszimmer und bei der Homeoffice-Pauschale durch das JStG 2022, NWB 43/2022 S. 3026, NWB NAAAJ-24504 Der Kostenabzug von Aufwendungen für das häusliche Arbeiten löst oftmals Diskussionen mit der Finanzverwaltung, mitunter aber auch mit Mandanten aus. Bis 2022 bestimmte der Gesetzgeber in § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b Satz 1 EStG, dass die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sowie die Kosten der Ausstattung den Gewinn nicht mindern dürfen.

Das Abzugsverbot enthält Ausnahmen:

  • Liegt im häuslichen Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit, besteht eine unbeschränkte Abzugsmöglichkeit.

  • Liegt der Tätigkeitsmittelpunkt nicht im häuslichen Arbeitszimmer, wird ein Kostenabzug von bis zu 1.250 € zugelassen, sofern für die jeweilige betriebliche oder berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.

  • Eine sog. Homeoffice-Pauschale von 5 € täglich, höchstens 600 € im Wirtschafts- oder Kalenderjahr, kann auch in 2022 angesetzt werden (§ 52 Abs. 6 Satz 15 EStG), wenn die betriebliche oder berufliche Tätigkeit in der häuslichen Wohnung außerhalb eines häuslichen Arbeitszimmers ausgeübt wird (z. B. in der sog. Arbeitsecke). Die Homeoffice-Pauschale kann statt des Kostenabzugs für ein häusliches Arbeitszimmer gewählt werden. Die Tätigkeit muss aber ausschließlich zu Hause erbracht werden.