Schnelle Antwort

Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand. ( § 147 Abs. 3AO)

BMF v. 11.03.2024 - IV D 2 - S 0316-a/21/10006 :008
Verwaltung Aufzeichnung und Aufbewahrung von Geschäftsvorfällen und anderen steuerlich relevanten Daten bei Taxi- und Mietwagenunternehmen

Einzelaufzeichnungspflicht und die Unveränderbarkeit der Daten erfüllt werden und die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist  jederzeit verfügbar sind....Einzelaufzeichnungspflicht und die Unveränderbarkeit der Daten erfüllt werden und die Daten während der Dauer der Aufbewahrungsfrist  jederzeit verfügbar sind.

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