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BMF v. 22.01.2025 - IV C 5 - S 2361/00025/014/024
Verwaltung Geänderter Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer und Programmablaufplan für die Erstellung von Lohnsteuertabellen jeweils für 2025 (Anwendung spätestens ab dem 1. März 2025)

Zusatzbeitragssatz ohne zeitliche Verzögerung zugrunde zu legen. Auf den Ausschlusstatbestand für den Lohnsteuer-Jahresausgleich  nach einer unterjährigen Änderung...wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich  durch den Arbeitgeber nach

BMF v. 22.11.2024 - IV C 5 - S 2361/19/10008 :013
Verwaltung Programmablaufplan für die maschinelle Berechnung der vom Arbeitslohn einzubehaltenden Lohnsteuer für 2025 und Programmablaufplan für die Begrenzung der von Versorgungsbezügen einzubehaltenden Lohnsteuer und des Solidaritätszuschlags nach den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ab 2025

Zusatzbeitragssatz ohne zeitliche Verzögerung zugrunde zu legen. Auf den Ausschlusstatbestand für den Lohnsteuer-Jahresausgleich  nach einer unterjährigen Änderung...wenn die unter 3.1 beschriebenen Eingangsparameter zur Verfügung gestellt werden. Es ist auch für den Lohnsteuer-Jahresausgleich  durch den Arbeitgeber nach

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