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Die Umsatzsteuer, die ein Kleinunternehmer schuldet, wird nicht erhoben, wenn sein Umsatz zuzüglich der hierauf entfallenden Umsatzsteuer im vorangegangenen Kalenderjahr 22.000 € nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.§ 19 Abs. 1 UStG

Bayerisches Landesamt für Steuern v. 30.10.2025 - S 7532.1.1-17/4 St33
Verwaltung Steuerliche Erfassung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer nur steuerfreie Umsätze tätigen

Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer  nur steuerfreie Umsätze tätigen...Personen des öffentlichen Rechts, die keinen Betrieb gewerblicher Art begründen und als umsatzsteuerlicher Kleinunternehmer  nur steuerfreie Umsätze tätigen

BMF v. 15.10.2025 - III C 2 - S 7287-a/00019/007/243
Verwaltung Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025; Anpassung des Umsatzsteuer-Anwendungserlasses

Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt (Rechnungen über Kleinbeträge) , Rechnungen von Kleinunternehmern  und Fahrausweise, die für die...) angewendet wird. Sie gelten auch, wenn der Rechnungsempfänger ein Unternehmer ist, der Kleinunternehmer  bzw. Land- und Forstwirt ist oder

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