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BGH, Urteil v. 12.03.2026 - IX ZR 18/25
Rechtsprechung 1. Die Erfüllung einer Geldauflage zur Einstellung eines Strafverfahrens durch den späteren Schuldner unterliegt im Verhältnis zur gemeinnützigen E...

§ 153a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 StPO , einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen  Einrichtung oder der Staatskasse zu zahlen, verschafft weder der gemeinnützigen  Einrichtung noch der Staatskasse...er aufgrund des von ihm verwirkten Unrechts in einer Rechtsbeziehung stehe, wesentlich höhere Insolvenzrisiko einer gemeinnützigen  Einrichtung tragen. Diese Überlegung geht fehl. Erfüllt der Angeschuldigte die

BMF v. 20.03.2026 - IV A 2 - O 2000/00079/006/001
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen v. .. - O 2000 - 036
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Finanzbehörde der Freien und Hansestadt Hamburg v. .. - 54 - O 2000 - 014/12
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Finanzministerium Baden-Württemberg v. .. - FM3-O 2000-18/11
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Finanzministerium des Landes Mecklenburg-Vorpommern v. .. - IV - O 2000-00000-2009/012
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Finanzministerium des Landes Nordrhein-Westfalen v. .. - O 2000-50-II C 3 und O 2000-51-V1
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Finanzministerium Thüringen v. .. - 1040-13-O 2000/107
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Hessisches Ministerium der Finanzen v. .. - O 2000 A - 00001 - 0353 - II 1
Verwaltung Anwendung von gleich lautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder; Gleich lautende Erlasse, die bis zum 19. März 2026 ergangen sind

und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Ministerium der Finanzen des Landes Brandenburg v. .. - 32- O 2000/A2019#A01#V2019#V013
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und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz v. .. - O 2000 A - 413
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und dem Deutschen Reich bzw. der Bundesrepublik Deutschland betreffend Steuerbefreiung bei Zuwendungen zu gemeinnützigen  und wohltätigen Zwecken von den...Abs. 1 Nr. 12 KStG in der Fassung des Steuerreformgesetzes 1990 von der Körperschaftsteuer befreites gemeinnütziges  Siedlungsunternehmen

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