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Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand. § 147 Abs. 3 AO

Lernfeld 1: Die eigene Rolle im Betrieb mitgestalten und am Wirt­schaftsleben teilnehmen
Buch Lernsituationen für Steuerfachangestellte 1 | Oliver Zschenderlein, Lena Meurer, Karin Schüller, Roswitha Stöber - 2025 (3. Aufl.)

auseinander. Hierzu gehören u. a. Hilfeleistung in Steuersachen, Datenschutz, Verschwiegenheit, Fristenkontrolle und Aufbewahrungsfristen . Die oben aufgeführten...und Schriftwechsel vernichten können. Verschaffen Sie sich einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Aufbewahrungsfristen . Lesen Sie hierzu vorab

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