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Bücher, Inventare, Jahresabschlüsse, Buchungsbelege usw. sind 10 Jahre, Handels- oder Geschäftsbriefe sind 6 Jahre aufzubewahren.
Für Lieferscheine, die keine Buchungsbelege sind, gilt: Bei empfangenen Lieferscheinen endet die Aufbewahrungsfrist mit Rechnungserhalt, bei abgesandten Lieferscheinen mit Rechnungsversand.§ 147 Abs. 3 AO

Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse – Rechtlicher Teil
Buch Fachassistent Digitalisierung und IT-Prozesse | Prof. Dr. Daniel R. Kälberer, Raphael Kammer, Torsten Busse-Stein, Victor Rebant, Gerhard Krapp, Hendrik Sievers - 2024 (1. Aufl.)

im Unternehmen entstanden oder dort eingegangen, sind sie auch in dieser Form aufzubewahren und dürfen vor Ablauf der Aufbewahrungsfrist  nicht gelöscht werden. Sie dürfen daher nicht mehr ausschließlich in...Rechnungslegungsverfahrens müssen nachvollziehbar sein. Die hieraus resultierende Prüfbarkeit muss über die Dauer der Aufbewahrungsfrist  gegeben sein. Dies gilt auch für die

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