Schnelle Antwort

Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer sind pauschal mit 1.260 € jährlich abziehbar, wenn kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht; voller Abzug, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit bildet.
Steht ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung und bildet das Arbeitszimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit, ist ein Abzug des Arbeitszimmers nur noch über die Homeoffice-Pauschale für die tatsächlich im Homeoffice verbrachten Tage möglich.
Bei Nichtvorliegen der Voraussetzungen ist der Abzug von 105 € pro Monat möglich. ( § 4 Abs. 5 Nr. 6b S. 1EStG)

Die Tagespauschale
Aufsatz von Christoph Wenhardt, IK 5/2024 S. 22

S. 21 ff. ) wurden die Bedingungen erläutert, die erfüllt sein müssen, um ein häusliches Arbeitszimmer  steuerlich geltend machen zu können. Doch nicht nur die Nutzung des Arbeitszimmers  ist von steuerlicher Bedeutung. Im...Beispiel Die angestellte Lina nutzt im Kalenderjahr 2023 ein Arbeitszimmer  und macht für dieses von Januar bis Oktober die tatsächlichen Kosten als Werbungskosten geltend (2.100 €). Ab November nutzt Lina das Arbeitszimmer  als Kinderzimmer. In diesem hat sie

Lernfeld 4: Einkommensteuererklärung von Beschäftigten erstellen
Buch Steuerlehre für Steuerfachangestellte | Reinhard Schweizer - 2024 (26. Aufl.)

5.4.4 5.4.4 Häusliches Arbeitszimmer  Die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer  sowie die Kosten der Ausstattung...wird, so liegt der Mittelpunkt der gesamten beruflichen und betrieblichen Betätigung dann im häuslichen Arbeitszimmer , wenn der Steuerpflichtige mehr als die Hälfte der Arbeitszeit im häuslichen Arbeitszimmer  tätig wird .

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