FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 24.06.2021 - 2 K 5261/15
Rechtsprechung Anwendbarkeit von § 27 Abs. 19 Satz 1 UStG bereits im Veranlagungszeitraum 2009 Vorausetzungen für eine Pflicht des Finanzamts zur Annahme eines Ab...

Abtretung nicht annehme, sei der Umsatzsteuerbescheid 2009 schon aus diesem Grunde rechtswidrig. Das Verfahren  wegen der Nichtannahme der Abtretung könne für das vorliegende Verfahren  vorgreiflich sein....Umsatzsteuerrichtlinien 2005 entgegengetreten war, wonach in den sog. Bauträgerfällen das Reverse-Charge -Verfahren  gem.

FG München, Urteil v. 29.01.2018 - 7 K 50/16
Rechtsprechung Haftungsbescheid gegenüber ausländischem Vergütungsschuldner wegen Unterlassen des Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen beschränkt steuerpfl...

Vergütung eines Dienstleisters, der im Mitgliedstaat der Leistungserbringung nicht ansässig ist, ein Steuerabzugsverfahren  Anwendung findet, während die Vergütung eines in diesem Mitgliedstaat ansässigen Dienstleisters diesem Verfahren  nicht unterliegt. Zwar können solche...§ 52 UStDV 1993 /1994 und der Ersetzung durch das sog. Reverse-Charge -Verfahren  in

FG München, Urteil v. 29.01.2018 - 7 K 52/16
Rechtsprechung Haftungsbescheid gegenüber ausländischem Vergütungsschuldner wegen Unterlassen des Steuerabzugs für künstlerische Darbietungen beschränkt steuerpfl...

Vergütung eines Dienstleisters, der im Mitgliedstaat der Leistungserbringung nicht ansässig ist, ein Steuerabzugsverfahren  Anwendung findet, während die Vergütung eines in diesem Mitgliedstaat ansässigen Dienstleisters diesem Verfahren  nicht unterliegt. Zwar können solche...§ 52 UStDV 1993 /1994 und der Ersetzung durch das sog. Reverse-Charge -Verfahren  in

Was ist bei der Anwendung der Vereinfachungsregelung in Zusammenhang mit Bauleistungen zu beachten?
Steuerfach-Scout Umsatzsteuer von Michaela Kiepert

HAAAB-14246 Scholz/Nattkämper, Reverse-Charge -Verfahren , Grundlagen YAAAE-26319 Eckert, Reverse-Charge -Verfahren , Kontierungslexikon UAAAG-72179 Meurer, Bauleistungen - Prüfschema und Kataloge von Abgrenzungsfällen für...einer Vereinfachungsregelung. Sind sich die Beteiligten (Leistender und Leistungsempfänger) über die Anwendung des Reverse-Charge -Verfahrens  einig und nehmen eine insoweit zutreffende

Was ist beim grenzüberschreitenden Energiehandel zu beachten?
Steuerfach-Scout Umsatzsteuer von Michaela Kiepert

der Empfängerort. Wird Energie von einem im Ausland ansässigen Unternehmer bezogen, kommt in Deutschland das Reverse-Charge -Verfahren  zur Anwendung. Dies erfolgt unabhängig davon, ob der Leistungsempfänger ein Wiederverkäufer ist. Das Reverse-Charge -Verfahren  gilt ebenso für bestimmte Energielieferungen zwischen inländischen Unternehmern. Beim Handel von Elektrizität müssen Leistender und Leistungsempfänger Wiederverkäufer sein. Beim Handel mit...Formulare: USt 1TH Scholz/Nattkämper, Reverse-Charge -Verfahren , Grundlagen YAAAE-26319 Reserve-Charge-Verfahren , Kontierungslexikon

Mandantenorientierte Sachbearbeitung - Lernfeld 1: Buchhaltungen einrichten und organisieren
Buch Mandantenorientierte Sachbearbeitung | StB Uwe Czeppel, OStR Torsten Giebel, OStR Sabine Holtmann - 2024 (20. Aufl.)

Tangierende Problemkreise: Durchschnittsverfahren  Lifo-Verfahren  Strenges...wenn ein Zahlungseingang auf seinem Konto erfolgt ist. Es entstehen Verzögerungen, die durch das sog. giropay-Verfahren  vermieden werden können. Bei Wahl dieses Verfahrens  wird er bei der Bestellung zum

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