SGB VI § 115 Beginn
Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - i.d.F. 27.12.2024
deliktischen Schädigung durch das Inverkehrbringen des Fahrzeugs in Anspruch genommen. Sie hat die Erstattung der Kaufpreisanzahlung und der geleisteten Darlehensraten...zurückgegeben und mithilfe des Rücknahmepreises die Darlehensschlussrate getilgt. Sie hat zuletzt den Ersatz der Kaufpreisanzahlung und der geleisteten Darlehensraten