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Verfahrensrecht

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Abo Verfahrensrecht //

Übertragung des Rechtsstreits auf den Einzelrichter (BFH)

Ein Teilurteil i.S. des § 6 Abs. 2 FGO ist auch dann ergangen, wenn der Senat in der mündlichen Verhandlung zunächst einen noch nicht zur Entscheidung reifen Teil des Streitgegenstands abgetrennt und anschließend über den verbliebenen Teil des Streitgegenstands durch (Voll-)Urteil entschieden hat. Die Sperre des § 6 Abs. 2 FGO steht in dieser Situation einer Einzelrichterübertragung im abgetrennten Verfahren nicht entgegen (BFH, Urteil v. 20.3.2025 - III R 19/23; veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Grunderwerbsteuer //

Zweimalige Festsetzung von Grunderwerbsteuer für den Erwerb von Gesellschaftsanteilen beim Auseinanderfallen von sog. Signing und Closing (BFH)

Es ist rechtlich zweifelhaft, ob bei einem Erwerb von Anteilen an einer GmbH, bei dem das schuldrechtliche Erwerbsgeschäft (Signing) und die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) zeitlich auseinanderfallen, zweimal Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 2b und § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG festgesetzt werden kann, wenn dem Finanzamt im Zeitpunkt der Festsetzung der Grunderwerbsteuer nach § 1 Abs. 3 Nr. 1 GrEStG bekannt ist, dass die Übertragung der GmbH-Anteile (Closing) bereits erfolgt ist (BFH, Beschluss v. 9.7.2025 - II B 13/25 (AdV); veröffentlicht am 31.7.2025).

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Abo Verfahrensrecht //

Beihilfeprüfung und steuerrechtliche Gemeinnützigkeit von Servicekörperschaften (BFH)

Der BFH hat dem EuGH drei Fragen zur Auslegung von Art. 107 und Art. 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union in der Fassung des Vertrags von Lissabon zur Änderung des Vertrags über die Europäische Union und des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (AEUV) in Bezug auf gemeinnützigkeitsrechtliche Steuervergünstigungen im nationalen Recht (§§ 51 bis 68 AO) vorgelegt (BFH, Beschluss v. 22.5.2025 - V R 22/23; veröffentlicht am 17.7.2025).

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Abo Verfahrensrecht/Stromsteuer //

U.a. Elektronische Übermittlung von Schriftsätzen aus dem beBPo (BFH)

Bei der elektronischen Übermittlung eines Schriftsatzes aus dem besonderen elektronischen Behördenpostfach (beBPo) durch die Behörde an ein Gericht muss die das Dokument einfach signierende Person nicht mit der des Versenders übereinstimmen, weil es sich bei der Nutzung des beBPo um einen nicht-personengebundenen sicheren Übermittlungsweg handelt. Ein nur mittelbarer Zusammenhang einer Stromentnahme zur Stromerzeugung reicht für eine Steuerbefreiung gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 2 StromStG nicht aus (BFH, Urteil v. 18.3.2025 - VII R 25/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Anspruch auf Informationszugang in die der Richtsatzsammlung zugrunde liegenden Unterlagen (BFH)

Bei § 21a Abs. 1 Satz 4 und 5 des Finanzverwaltungsgesetzes (FVG) handelt es sich um eine spezialgesetzliche Regelung, die nach ihrem Wortlaut eine Vertraulichkeitspflicht anordnet und insbesondere einen Anspruch auf Einsicht in die Dokumente nach den Informationsfreiheitsgesetzen des Bundes und der Länder ausschließt. Daher wird ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern hinsichtlich der Unterlagen für die amtliche Richtsatzsammlung ausgeschlossen (BFH, Urteil v. 9.5.2025 - IX R 1/24; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Änderung eines Einkommensteuerbescheids nach § 175b Abs. 1 AO (BFH)

Eine Änderung nach § 175b Abs. 1 AO ist auch dann zulässig, wenn die Daten im Sinne des § 93c AO bei Erlass des zu ändernden Ausgangsbescheids noch nicht vorgelegen haben, sondern erst zu einem späteren Zeitpunkt - erstmalig - an die Finanzbehörde übermittelt worden sind. Unerheblich ist, ob der Inhalt der Daten der Finanzbehörde bereits anderweit bekannt war, etwa aufgrund der Steuererklärung (BFH, Urteil v. 27.11.2024 - X R 25/22; veröffentlicht am 10.7.2025).

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Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung (FG)

Säumniszuschläge sind nicht nur ein Druckmittel, das den Steuerpflichtigen zur rechtzeitigen Zahlung anhalten soll, sondern dienen auch als Zinsersatz sowie der Abgeltung von Verwaltungsaufwand. Verlieren Säumniszuschläge ihren Sinn als Druckmittel, kommt daher regelmäßig nur ein hälftiger Erlass in Betracht (Anschluss an die ständige Rechtsprechung: FG Hamburg, Urteil v. 31.3.2025 - 3 K 161/23; NZB anhängig, BFH-Az. XI B 30/25).

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Kein Billigkeitserlass von Nachzahlungszinsen zur ESt auf Einkünfte eines Erben wegen langjähriger Dauer eines Erbscheinverfahrens (BFH)

Die Freistellung von der Zahlung der Steuer rechtfertigt im Hinblick auf den hierdurch typisierend anzunehmenden Liquiditäts- und Zinsvorteil hinsichtlich der Steuerschuld die Festsetzung von Nachzahlungszinsen. Auf die fehlende Nutzungsmöglichkeit der Nachlassgegenstände durch den Steuerpflichtigen während des Erbscheinverfahrens kommt es nicht an (BFH, Urteil v. 9.4.2025 - X R 12/21; veröffentlicht am 26.6.2025).

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Umsatzsteuer-Sonderprüfung führte 2024 zu einem Mehrergebnis in Höhe von 1,63 Mrd. Euro (BMF)

Nach den statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Länder haben die im Jahr 2024 durchgeführten Umsatzsteuer-Sonderprüfungen bei der Umsatzsteuer zu einem Mehrergebnis von rund 1,63 Mrd. Euro geführt. Die Ergebnisse aus der Teilnahme von Umsatzsteuer-Sonderprüfern an allgemeinen Betriebsprüfungen oder an den Prüfungen der Steuerfahndung sind in diesem Mehrergebnis nicht enthalten.

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Überlange Dauer eines Kostenfestsetzungs- und Erinnerungsverfahrens (BFH)

Bei einem finanzgerichtlichen Kostenfestsetzungsverfahren und dem sich gegebenenfalls anschließenden Erinnerungsverfahren handelt es sich um ein (einheitliches) Gerichtsverfahren im Sinne des § 198 Abs. 1, Abs. 6 Nr. 1 Halbsatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG). Das schließt eine Begrenzung des Klagebegehrens auf einen bestimmten Verfahrensabschnitt nicht aus (BFH, Urteil v. 6.11.2024 - X K 7/22; veröffentlicht am 20.6.2025).

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